Ausbildung zum Flurförderzeugführer/in
 

Die Berufsgenossenschaften fordern in der berufgenossenschaftlichen Vorschriften D 27 "Flurförderzeuge" eine Ausbildung für Personen / Versicherte, die mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragt sind.

Sie müssen in der Tätigkeit ausgebildet und befähigt sein.

Erfahrene und unerfahrene Staplerfahrer / innen bilden wir in Theorie und Praxis grundlegend betriebsbezogen aus.

Die teilnehmenden Personen sollten 18 Jahre alt sein (auch jünger wenn sie sich in der Ausbildung befinden) und gesundheitlich geeignet nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen BGG 904.

Ausbildungsinhalte:

Die Theorie:
Rechtliche Grundlagen beim Betrieb von Flurförderzeugen Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung, schriftlicher Fahrauftrag Verschiedene Bauarten von Flurförderzeugen und deren Eigenschaften Physikalische Eigenschaften und die Gefahren beim Umgang mit dem Flurförderzeug Die sich verändernden Schwerpunkte und Einflüsse verschiedener Kräfte Regeln beim beladen, fahren, stapeln und bei Sondereinsätze Theoretische Prüfung mit Ankreutzfragen

Die Praxis:
Praktische Einweisung in der Handhabung und dem sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug Sicherheitsüberprüfung vor dem Einsatz (Tägliche Einsatzkontolle) Sicherheitseinrichtungen und Gefahrenquellen am Gerät Befahren eines Parcours mit und ohne Last Der Abschluss ist eine Prüfungsfahrt

Jährliche Unterweisung: (nach der BGV A1 § 4 bzw. § 12 Arbeitsschutzgesetz) Unternehmer haben die Pflicht zur Unterweisung, der Beschäftigten oder Leiharbeiter in ihrem Betrieb, gemäss der Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1 § 7 Abs. 2) und dem Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1 und 2 der Betriebssicherheitsverordnung, in angemessen Zeitabständen.

Detailliertere Informationen bitte nachfragen! Tel. 0 41 82 / 28 86 64