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Die Berufsgenossenschaften fordern in der berufgenossenschaftlichen Vorschriften D 27 "Flurförderzeuge" eine Ausbildung für Personen / Versicherte, die mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragt sind.
Sie müssen in der Tätigkeit ausgebildet und befähigt sein.
Erfahrene und unerfahrene Staplerfahrer / innen bilden wir in Theorie und Praxis grundlegend betriebsbezogen aus.
Die teilnehmenden Personen sollten 18 Jahre alt sein (auch jünger wenn sie sich in der Ausbildung befinden) und gesundheitlich geeignet nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen BGG 904.
Ausbildungsinhalte:
Die Theorie:
Rechtliche Grundlagen beim Betrieb von Flurförderzeugen
Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung, schriftlicher Fahrauftrag
Verschiedene Bauarten von Flurförderzeugen und deren Eigenschaften
Physikalische Eigenschaften und die Gefahren beim Umgang mit dem Flurförderzeug
Die sich verändernden Schwerpunkte und Einflüsse verschiedener Kräfte
Regeln beim beladen, fahren, stapeln und bei Sondereinsätze
Theoretische Prüfung mit Ankreutzfragen
Die Praxis:
Praktische Einweisung in der Handhabung und dem sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug
Sicherheitsüberprüfung vor dem Einsatz (Tägliche Einsatzkontolle)
Sicherheitseinrichtungen und Gefahrenquellen am Gerät
Befahren eines Parcours mit und ohne Last
Der Abschluss ist eine Prüfungsfahrt
Jährliche Unterweisung: (nach der BGV A1 § 4 bzw. § 12 Arbeitsschutzgesetz) Unternehmer haben die Pflicht zur Unterweisung, der Beschäftigten oder Leiharbeiter in ihrem Betrieb, gemäss der Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1 § 7 Abs. 2) und dem Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1 und 2 der Betriebssicherheitsverordnung, in angemessen Zeitabständen.
Detailliertere Informationen bitte nachfragen! Tel. 0 41 82 / 28 86 64
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